1. Wie kommt ein Reisevertrag zwischen
Ihnen und AFRICAN BIKERS zustande?
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter
den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann
schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch elektronische
Datenübermittlung vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder
auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer,
für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen
Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch AFRICAN
BIKERS zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich
nach Vertragsschluss wird AFRICAN BIKERS dem Kunden die Reisebestätigung
aushändigen. Die Reisebedingungen von AFRICAN BIKERS sind Bestandteil
dieses Vertrages.
2. Wann müssen Sie was bezahlen?
Der komplette Reisepreis ist 30 Tage vor Antritt der
Reise zu bezahlen. Bei Buchungen mehr als 30 Tage vor Reiseantritt wird
die laut Preisliste erforderliche Anzahlung, für die von Ihnen gebuchte
Reise, sofort fällig. Bei Nichteinhaltung dieser Zahlungsfristen
kann AFRICAN BIKERS, wenn erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung
verstrichen ist, Ihre Buchung unter Verrechnung der vollen Rücktrittskosten
gemäß Punkt 5 annullieren.
3. Preis- und Programmänderungen
AFRICAN BIKERS behält sich vor, die ausgeschriebenen
und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung
der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmten Leistungen
wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für
die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern,
wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis
auswirkt; dies gilt nicht, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten
Reisetermin nicht mehr als vier Monate liegen. AFRICAN BIKERS muss Ihnen
Preiserhöhungen spätestens 21 Tage vor Reisebeginn mitteilen.
Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder im Fall einer erheblichen
Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne
Gebühren, vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme
an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn AFRICAN BIKERS
in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem
Angebot anzubieten.
AFRICAN BIKERS behält sich vor, vor Vertragsschluss
eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die
Sie vor Buchung selbstverständlich informiert werden.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen
von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss
notwendig werden oder die von AFRICAN BIKERS nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen
oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten
Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche
bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln
behaftet sind. AFRICAN BIKERS ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen
oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
4. Ersatzpersonen:
Bis 14 Tage vor Reisebeginn können Sie sich bei
der Durchführung der Reise gegen eine Umbuchungsgebühr von EUR
100 p. P. durch eine dritte Person ersetzen lassen. Die Ersatzperson muss
den Anforderungen gemäß Reiseprogramm entsprechen und ihrer
Teilnahme dürfen keine gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
Sie bleiben neben der Ersatzperson für die Bezahlung des vollen Reisepreises
AFRICAN BIKERS gegenüber persönlich haftbar.
5. Falls Sie von der Reise zurücktreten
müssen:
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise
zurücktreten. AFRICAN BIKERS kann in diesem Fall Ersatz für
die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen
und den Ersatzanspruch (Rücktrittspauschale) unter Berücksichtigung
der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen
Verwendung in folgendem Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren:
- bis 30 Tage vor Reiseantritt 20 % vom Reisepreis pro Person
- 29 bis 15 Tage vor Reiseantritt 30 % vom Reisepreis pro Person
- 14 Tage bis 7 Tage vor Reiseantritt 60 % vom
Reisepreis pro Person
- ab 6. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise 80 % des
Reisepreises pro Person.
Dem Reisenden steht das Recht zu, nachzuweisen, dass ein Schaden nicht
entstanden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die
von uns geforderte Pauschale.
6. Falls wir mal absagen müssen:
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer
höherer Gewalt wie z. B. politischen Unruhen, Streiks, Katastrophen
etc. erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so
kann AFRICAN BIKERS den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt,
so kann AFRICAN BIKERS für die bereits erbrachten oder zu Beendigung
der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung
verlangen. AFRICAN BIKERS kann bis zu 28 Tagen vor Reiseantritt vom Reisevertrag
zurücktreten, falls eine ausgeschriebene oder behördlich festgelegte
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, wenn in der Reiseausschreibung
für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen
wird. Der Kunde erhält in diesem Fall den eingezahlten Reisepreis
unverzüglich zurück.
7. Wenn Sie während der Reise unzufrieden
sind:
Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht,
können Sie Abhilfe verlangen. AFRICAN BIKERS kann auch in der Weise
Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird.
AFRICAN BIKERS kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen
Aufwand erfordert. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen
Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des
Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis
herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in
mangelfreiem Zustand zu dem wirklichem Wert gestanden haben würde.
Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen, den
Mangel anzuzeigen. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt
und leistet AFRICAN BIKERS innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe,
so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag
kündigen. Sie schulden in diesem Fall AFRICAN BIKERS den auf die
in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern
diese Leistungen für Sie von Interesse waren. Sie können unbeschadet
der Minderung oder der Kündigung bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen
Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel
der Reise beruht auf einem Umstand, den AFRICAN BIKERS nicht zu vertreten
hat.
8. Haftung und Schadensersatzpflicht:
Die Haftung von AFRICAN BIKERS für Schäden,
die nicht Körperschäden sind, ist auf den 3-fachen Reisepreis
beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich
noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit AFRICAN
BIKERS für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen
eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für
alle gegen AFRICAN BIKERS gerichteten Schadensersatzansprüche aus
unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruhen, haftet AFRICAN BIKERS bei Sachschäden bis EUR 4.100; übersteigt
der 3-fache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden
auf die Höhe des 3-fachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen
gelten jeweils je Reisenden und Reise. AFRICAN BIKERS haftet nicht für
Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen
lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche,
Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich
als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. Ein Schadensersatzanspruch
gegen AFRICAN BIKERS ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen,
als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden
gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger
zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz
gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder
Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten
Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
9. Ausschluss von Ansprüchen
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer
Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich
vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber AFRICAN BIKERS geltend
zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur
geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert
worden ist.
10. Einreise- und Gesundheitsbestimmungen
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für
die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften (Pass-, Visa-,
Impf- und Gesundheitsbestimmungen) selbst verantwortlich. Alle Nachteile,
insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung
dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn
sie durch eine schuldhafte Falschinformation des Reiseveranstalters bedingt
sind.
11. Kranken- und Unfallversicherung
Durch AFRICAN BIKERS sind Sie weder gegen Unfall noch
gegen Krankheit versichert. Bitte prüfen Sie Ihre Versicherung bezüglich
Leistungen im Ausland und schließen Sie gegebenenfalls eine Zusatzversicherung
ab.
12. Schlussbestimmung
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages
hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Bei
Klagen gegen AFRICAN BIKERS ist Gerichtsstand das Amtsgericht in 63065
Offenbach am Main.